Zum 01.10.2022 erhöht sich für Minijobber die Geringfügigkeitsgrenze von 450 auf 520 Euro. Sie wird dynamisch ausgestaltet und orientiert sich künftig am gesetzlichen Mindestlohn. Dies wirft in der Praxis viele Fragen auf. LGP hat die wichtigsten zwölf nachfolgend für Sie zusammengestellt.
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