Die jüngst verabschiedete Energiepreispauschale (EPP) sorgt bei Arbeitgebern für Wirbel. Vor allem ist fraglich, unter welchen Voraussetzungen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern die Pauschale mit welcher Lohnabrechnung auszuzahlen haben und wann sie die Pauschale mit den Lohnsteuervoranmeldungen verrechnen sollen. Zwischenzeitlich hat das BMF umfangreiche FAQ zum Thema EPP veröffentlicht. LGP zeigt in vier Schritten, was Arbeitgeber jetzt veranlassen müssen bzw. wie sie in Störfällen vorgehen.
Quelle: www.iww.de