Ab dem 1. Oktober 2022 ändert sich die Minijobgrenze. Sie steigt auf 520 Euro. Beschäftigte, die bislang durchschnittlich im Monat von 450,01 Euro bis 520 Euro verdient haben, würden mit der Änderung ab Oktober ihren Versicherungsschutz verlieren. Hier gilt jedoch ein sogenannter Bestandsschutz. Solange der regelmäßige monatliche Verdienst 450 Euro übersteigt und maximal 520 Euro beträgt, gelten für eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2023 besondere Regelungen.
Quelle: www.minijob-zentrale.de