Minijob und Kurzarbeit passen eigentlich nicht so recht zusammen. Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht für einen Minijobber nicht. Grund: Es werden aus der Beschäftigung keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt – was Voraussetzung für die Zahlung der Leistung ist.
Quelle: www.lohnundgehalt-magazin.de