Keine Sozialversicherungsbeiträge auf Energiepreispauschale
Um die Bürger von den hohen Energiepreisen zu entlasten, hat der Gesetzgeber unter anderem die Zahlung einer Energiepreispauschale beschlossen. Die Auszahlung erfolgt über den Arbeitgeber an die Arbeitnehmer mit der Gehaltszahlung für September 2022. Die Höhe beträgt pauschal 300 Euro.
Quelle: www.lohnundgehalt-magazin.de
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