LohnserviceLohnserviceLohnserviceLohnservice
  • Leistungen
  • Ablauf
  • Branchen
  • Über mich
  • News
  • Kontakt
Zeit und Kosten sparen durch Outsourcing der Lohnbuchhaltung
März 1, 2019

So profitieren Sie von steuerfreien Sachleistungen

Was sind Sachbezüge?

Ein Sachbezug ist eine Zuwendung des Arbeitgebers, die nicht direkt in Euro ausgezahlt wird, sondern in Form einer Sachleistung. Im deutschen Steuerrecht verstecken sich viele Möglichkeiten, damit Sie Ihren Mitarbeitern etwas Gutes zu tun können und das auch noch steuer- und sozialabgabenfrei. Waren-, Tank-und Einkaufsgutscheine sind nicht nur bei Arbeitnehmern, sondern auch bei Arbeitgebern sehr beliebt. Das liegt daran, dass sie bis zu 44 € im Monat steuerfrei sind und Sie somit Ihre Lohnnebenkosten optimieren.

Dauerhafte Mitarbeiterbindung

Wie wir alle wissen, sind gute Mitarbeiter für ein Unternehmen Gold wert, denn sie halten den Betrieb am Leben. Daher wird es für Firmen immer wichtiger, wertvolle Mitarbeiter an sich zu binden. Glücklicherweise gibt es Wege, mit denen Sie Ihren Mitarbeiter für seine Motivation danken können. Bis zu 528 Euro dürfen Sie Ihren Angestellten im Jahr steuerfrei zukommen lassen. Für Ihr Unternehmen verspricht das attraktive Steuervorteile und Einsparungen. So können Sie das Nettoeinkommen Ihrer Mitarbeiter steigern und profitieren zusätzlich von geringeren Lohnnebenkosten. Außerdem ist es eine gute Gelegenheit Ihr persönliches Image zu verbessern und anderseits tragen zufriedene Mitarbeiter zu deutlich mehr Umsatz bei.

Statt Gehaltserhöhung: Steuerfreie Sachleistungen

Endlich erhält der Arbeitnehmer die lang ersehnte Gehaltserhöhung: Mehr Geld und mehr Anerkennung für seine geleistete Arbeit. Doch ein höheres Gehalt birgt auch unangenehme Nebenfolgen und die Freude über den höheren Lohn verfliegt rasch. Durch die Steuerabgaben, die mit der Gehaltserhöhung steigen, merkt der Arbeitnehmer am Ende des Monats nicht mehr viel davon. Im schlimmsten Fall bekommt er im Nachhinein durch die höhere Steuer sogar weniger Geld als vorher. Auf diese Weise ist eine Lohnerhöhung weder für den Arbeitgeber noch für seine Mitarbeiter attraktiv.

Vorsicht bei Grenzüberschreitung

Bis zu einer Freigrenze von 44 € dürfen Sie als Unternehmen jedem Mitarbeiter pro Monat eine Sachleistung gewähren. Weder Sie noch Ihr Mitarbeiter zahlen dafür Steuern- oder Sozialabgaben. Für den Mitarbeiter stellt das ein Plus von bis zu 528 Euro im Jahr dar. Aber Achtung! Die 44 € markieren eine Freigrenze und keinen Freibetrag. Sie müssen sich daher zwischen dem Tankgutschein und dem Jobticket entscheiden, denn beides zusammen kann die Grenze sprengen. Übersteigt die Sachzuwendung diesen Wert, wird der gesamte Betrag steuerpflichtig und nicht nur die Differenz. Außerdem wird die Summe gänzlich wieder der Sozialversicherung unterworfen.

Geld sparen – mit steuerfreien Leistungen fürs Personal

Eine Gehaltserhöhung zieht sowohl für Sie als auch für Ihre Mitarbeiter eine höhere Steuerbelastung nach sich. Andere Arbeitgeberleistungen wie Warengutscheine oder Fortbildungsmaßnahmen sind innerhalb bestimmter Grenzen steuer-und sozialversicherungsfrei. Seit einer Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung genügt es jedoch nicht mehr, dass Lohnbestandteile steuerfrei sind, sie müssen im jeweiligen Abrechnungszeitraum abgeschlossen und in den Entgeltunterlagen des Arbeitnehmers aufgezeichnet werden.

Ein Gewinn auf ganzer Linie

Ihre Vorteile für Sie als Arbeitgeber im Überblick:

  • Kostenersparnis im Vergleich zur gewöhnlichen Gehaltserhöhung
  • Optimale Nutzung von Sachbezügen
  • Hohe Mitarbeiterbindung
  • Motivation und Anerkennung für Ihre Mitarbeiter
  • weniger Lohnnebenkosten
  • Ihr Arbeitgeber-Image wird verbessert
  • Umsatzsteigerung in Ihrem Unternehmen

01/04/2019 I Foto: pixabay.com

Share

Related posts

März 1, 2019

Zeit und Kosten sparen durch Outsourcing der Lohnbuchhaltung


Read more
*Buchen lfd. Geschäftsvorfälle, lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Lohnsteueranmeldungen I @ Copyright 2018 - lohnbuchhaltungs-service.de
    • Datenschutz
    • Impressum
    Diese Webseite verwendet Cookies. Wenn Sie diese Webseite nutzen, akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies. OK Mehr
    Privacy & Cookies Policy

    Privacy Overview

    This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may affect your browsing experience.
    Notwendige
    immer aktiv

    Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that ensures basic functionalities and security features of the website. These cookies do not store any personal information.

    Nicht notwendige

    Any cookies that may not be particularly necessary for the website to function and is used specifically to collect user personal data via analytics, ads, other embedded contents are termed as non-necessary cookies. It is mandatory to procure user consent prior to running these cookies on your website.